Freitag, 28. September 2012

Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig

Kredit-Bearbeitungsgebühren sind unzulässig und können vom Bankkunden zurückgefordert werden.
Wer 2009 oder später einen Kredit bei einer Bank aufgenommen hat, kann jetzt im Kreditvertrag erhobene Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern, denn sie sind rechtswidrig. Die Schutzgemeinschaft der Bankkunden hat bei acht Oberlandesgerichten (OLG) gegen die Gebühren geklagt und eindeutige Urteile erwirkt. Eigentlich sollte der vom OLG Dresden gefällte Rechtsspruch vor den Bundesgerichtshof (BGH) in der letzten Instanz verhandelt werden. Der Termin war für den 11. September 2012 vorgesehen. Doch das ist hinfällig geworden, nachdem die verklagte Sparkasse die Revision zurückgezogen hatte. Damit ist das Urteil des OLG Dresden rechtswirksam. Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig. Allerdings werden die Banken sie freiwillig nicht zurückzahlen. Wie man sie einfordern kann, wird in dem Artikel Kreditbearbeitungsgebühren - wie Sie Ihr Geld zurückfordern können gut beschrieben.


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