Mittwoch, 18. Juli 2012

Pflegeneuausrichtungsgesetz in der Kritik

Das PNG will die Situation der Demenzkranken verbessern, gerade was die häusliche Pflege angeht, die mit einem Anteil von 69 Prozent die stationäre Pflege deutlich überflügelt. Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG), das am 1. Januar 2013 in Kraft treten soll, war das zentrale Thema bei der Sitzung des Arbeitskreises Pflege der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und anderer Sozialinstitutionen im Landkreis Miltenberg am Montagnachmittag im Foyer der Erlenbacher Frankenhalle. Sonderlich glücklich scheinen weder die Träger von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen noch die Vertreter der Pflegekassen als auch des medizinischen Dienstes der Krankenkassen(MDK) zu sein. Vieles sei noch unklar und in der Praxis schwer umzusetzen, so das Meinungsbild, das sich herauskristallisierte. Gerade die geplante freie Wahl der Pflegebedürftigen zwischen Betreuungs- und Pflegeleistungen berge Risiken in sich, so der allgemeine Tenor. Das könne sich zu Lasten der Grundpflege entwickeln, waren die Bedenken. Bei der Recherche war ich auf eine Pressemitteilung des Verbandes der Ersatzkassen, vdek, gestoßen, wo die Eckpunkte des PNG sehr gut erläutert sind. "Ein erster Schritt, aber nicht der große Wurf" ist die Headline. Es wird zwar begrüßt, dass die Leistungen für die Pflege von Demenzkranken aufgestockt werden, aber grundlegende Fragen, wie die Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, blieben unbeantwortet.

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