Samstag, 3. März 2012

Berufsunfähig durch Dentallegierungen



Rosa Mai aus Großwallstadt hat prall gefüllte Ordner mit Belegen, 
Schriftverkehr und Gutachten
Eine Betroffene schildert ihr jahrelanges Martyrium, das durch Zahnmetalle ausgelöst wurde. Die Krankenkasse verweigert ihr die Kostenübernahme für eine vollständige Zahnsanierung. Die Zahnmetallschädigung führte so weit, dass die Frau frühverrentet wurde. Sie ist chronisch krank durch die Wechselwirkung verschiedener Dentallegierungen. Dennoch hat sie ihren Kampf noch nicht aufgegeben und sich mit Leidensgenossen zusammengetan, die sich ebenfalls dafür einsetzen, dass Zahnmetallschädigungen ernst genommen werden und die Krankenkassen sich nicht weiter hinter festgezurrten Richtlinien verschanzen.
Für Krankenversicherte mit wenig Einkommen, ist es fast unmöglich, die Zähne so sanieren zu lassen, dass die Funktion einigermaßen wieder hergestellt ist. Nachdem bei Zahnersatz die Zuzahlungen enorm in die Höhe geschossen sind und sich nicht jeder eine Zahnzusatzversicherung leisten kann (wo in der Regel noch lange Wartezeiten vorgesehen sind), wird Zahnersatz in Zukunft nur noch von finanziell gut Situierten bezahlt werden können. Leute, die ähnliche Probleme haben wie Rosa Mai und durch Zahnmetalle krank werden, müssen  entweder mit ihrem Martyrium leben oder ihre Ersparnisse opfern, sofern sie welche haben. Die Krankenkassen - auch die Privatkassen - übernehmen die Kosten für eine Zahn-Sanierung nicht oder nur zu einem geringen Anteil.


  • Hier der Link zu einem Video von Rhein-Main-TV
  • Ein ausführlicher Artikel über die Geschichte von Rosa Mai, der 2010 im Main-Echo für großen Wirbel sorgte und den ich mit vergleichbarem Inhalt in einem Autorenportal veröffentlicht habe, ist hier nachzulesen. 

6 Kommentare:

  1. Solche Fälle wie bei Rosa Mai fallen nicht in die Richtlinien des Sozialgesetzbuches, somit auch nicht unter den Gemeinsammen Bundesaussschusses.
    Sondern einzig und alleine als Einzelentscheidung in die Verantwortung der Krankenkasse hier die DAK.
    Die Krankenkassen wissen das auch, aber sie drücken sich vor der Verantwortung und drängen die Patienten vor das Sozialgericht, wo sie dann keine Hilfe bekommen.
    Es darf auch kein positives Gerichtsurteil für solche Fälle geben, damit sich andere nicht daruf berufen können.

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  2. Auch die Barmer verweigert Ihren Kranken Behandlungen mit einer Vergiftung, durch die Brückenkompenente mit den Gegenanzeigen des BfArM wie bei Rosa Mai mit fadenscheinigen Argumenten, hier lehnt die Barmer sogar mit der Begründung ab, ein positver Allergie Test auf den Epikutantest ist keine Vergiftung. Nickel und Palladium kann keine Schwermetallvergiftung auslösen.
    Auch hier drückt die Barmer den Patienten vor das Sozialgericht.
    Hier werden auch unsere Steuergelder von der KK und MDK verbraucht, damit ein Patient kein ihm zustehendes Recht bekommen kann.

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  3. So eine Brückenkompination wie in dem Bericht oben beschrieben, gehört zu den Medizinprodukten.
    Ist eigentlich das selbe wie der Skandal dieser Brustimplantate aus Silikon, oder dieser fehlerhaften Hüftinplantate welche wegen dem Abrieb nicht mehr verwendet werden dürfen.
    Warum hier das Bundesarzneimittelinsitut,das Bundesgesundheitsministerium die Krankenkassen solchen Patienten mit einem fehlerhaften Medizinprodukt die Hilfe verweigern ist doch schon ein Skandal, wo bleiben die Medien.

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  4. Die Krankmachende Wirkung dieser Brücke darunter Amalgam ist eigentlich schon alleine durch die Gegenanzeigen des BfArM mit dem Bescheid und Widerspruchsbescheid von 1995 eindeutig,klar und deutlich bewiesen.
    Da diese Bescheide des BfArM bis heute immer noch gültig sind, ist es schon mehr als ein Unding wenn die Krankenkassen, hier die DAK und Barmer sich hier weigern den Patienten zu helfen.

    Welche Beweise brauchen die DAK und Barmer hier noch?

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  5. Die Internetseite von Daunderer gibt eine Auflistung über die Krankenkassen in solchen Fällen welche Patienten helfen.
    Passt auch gut zu dem Artikel

    An letzter Stelle steht die Barmer und an vorletzter Stelle die DAK.

    An erster Stelle stehen die Techniker und an 2 Stelle man erstaune die AOK

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  6. Wieso verlangen eigentlich die Krankenkassen bei solchen Fällen wie Rosa Mai einen Epikutantest?
    Der Epikutantest ist doch ein Allergietest auf der Haut, wieso kann man da eine Allergie im Mund messen? Da ist doch eine ganz andere Zusammensetzung nur durch den Speichel vorhanden.
    Überhaupt wenn doch Strom im Mund und eine Vergiftung des Körpers durch solche Metallionen besteht, was hat das mit einer Allergietestung zu tun.
    Macht man bei einer Lebensmittel oder Quecksilbervergiftung durch ein herunter gefallenens Thermometer oder Energiesparlampe auch erst einen Epikutantest auf der Haut?
    Ein MDK Arzt hat doch im Studium auch das elektrische Spannungselement gelernt, besonders Ärzte des MDK und Professoren auch des RKI müssten doch solches Grundwissen haben.

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